Digibus®: Öffentlicher Demobetrieb ab 10. August in Koppl
Erstmals fährt der automatisierte Digibus® im August, September und Oktober 2020 nach Fahrplan in einem öffentlichen Demobetrieb. Mit diesem Demobetrieb in der Salzburger Gemeinde Koppl werden sowohl die Einbindung eines selbstfahrenden Shuttles in ein überregionales Mobilitätssystem wie auch neue Interaktionskonzepte unter realen Bedingungen getestet. Alle Fahrten mit dem Digibus® sind kostenlos.
Rahmenbedinungungen für den Demobetrieb:
- Fahrplan: Der Demobetrieb läuft von 10. August bis 28. August sowie von 21. September bis 16. Oktober 2020. In dieser Zeit wird der Digibus® werktags in fünf Kursen zwischen 9.00 bis 13.30 Uhr als Ergänzung zur Linie 152 geführt. Dadurch wird der bisherige Stundentakt der Linie 152 testweise auf einen Halbstundentakt verdichtet. Der Fahrplan kann hier heruntergeladen werden: Digibus Fahrplan 2020
- Fahrstrecke: Der Digibus® verkehrt zwischen Koppl Ortsmitte und Koppl Sperrbrücke (Anschluss an die Linie 150 Salzburg – Bad Ischl).
- Operator an Bord: Wie auch bisher ist auf öffentlichen Strecken ein geschulter Operator vorgeschrieben, der den Fahrbetrieb überwacht und jederzeit eingreifen kann. Während des Demobetriebs wird dafür immer ein Mitarbeiter der Postbus AG an Bord sein.
- Covid-19 Maßnahmen: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorgeschrieben. Neben dem Operator dürfen entweder drei nicht im selben Haushalt lebende Personen oder vier im selben Haushalt lebende Personen zusteigen. Das Shuttle wird zwischen den Fahrten vom Operator regelmäßig desinfiziert.
- 3. Generation des Digibus Shuttles: Für den Demobetrieb 2020 steht die dritte und neueste Generation des EasyMile EZ10 Gen3 Shuttles zur Verfügung. Insbesondere die Sensorik wurde in dieser Weiterentwicklung verbessert.
Hinweis zum Transport von Kindern:
- Kinder unter 3 Jahren können leider nicht mitgenommen werden, da es keine entsprechenden Sicherheitssysteme im Bus gibt.
- Kinder zwischen 3 und 14 Jahren müssen sich anschnallen.
- Wenn keine erwachsene Begleitperson dabei ist, ist bei Minderjährigen eine Zustimmungserklärung der Eltern erforderlich.